Voraussetzungen
Das zu lagernde Aggregat wird nicht starr mit dem Untergrund verschraubt, sondern steht auf SCHWINGMETALL-Elementen, die eine federnde Unterlage bilden. Das Aggregat muß ausreichend biege- und verwindungssteif sein, um innere Kräfte verformungsfrei aufnehmen zu können. Anderenfalls muss die innere Steifigkeit des Aggregates durch ein fest mit ihm verbundenes steifes Fundament oder einen entsprechenden Profilrahmen erreicht werden.
Die seitliche Auswölbung der SCHWINGMETALL-Elemente darf nicht durch bauliche Maßnahmen behindert werden.
Befestigung
SCHWINGMETALL-Elemente können am Boden und an der Maschine angeschraubt werden. Bei großen Maschinenmassen und kleinen Erregerkräften genügt es, die SCHWINGMETALL-Elemente an der Maschine zu befestigen. Hierfür eignen sich speziell Unterlegmatte und Puffer.
Unebenheiten des Bodens können durch Zwischenbleche ausgeglichen werden. Keinesfalls dürfen Befestigungsschrauben durch das Gummi-Metall-Element durchgeführt werden, da hierdurch die isolierende Wirkung aufgehoben wird.
Anschlüsse und Riemenzug
Die Isolierwirkung der Federelemente darf nicht durch starre metallische Anschlüsse aufgehoben werden. Deshalb müssen Rohrleitungen, Wellenanschlüsse u. a. durch ausreichend nachgiebige Zwischenstücke unterbrochen werden.
Äußere Kräfte, die nicht durch Lagerungselemente aufgenommen werden, z. B. Riemenzug, müssen durch zusätzliche Anschlagelemente abgefangen werden. Alle federnden Anschlüsse einschließlich Riemenzug und zur Abfederung eingesetzte Anschlagelemente beeinflussen die Abstimmung der Lagerung und müssen in der Schwingungsrechnung berücksichtigt werden.
Puffer und -Schienen, die statisch nur auf Schub beansprucht werden, sollten zusätzlich in Druckrichtung belastet werden, um die entstehende Zugkomponente auszugleichen.
Lagerung und Reinigung
Allgemeine Richtlinien für Lagerung, Reinigung und Wartung von Erzeugnissen aus Kautschuk und Gummi enthält DIN 7716.
Verschmutzte SCHWINGMETALL-Elemente können mit einer Glyzerin-Spiritus-Mischung (1:10) gereinigt werden. Lösungsmittel, wie Benzin oder Benzol, dürfen nicht verwendet werden. Ebenso sind scharfkantige Gegenstände unzulässig.